Rechtsprechung
OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Nachweismaklervergütung; Wesentlichkeit der Maklerleistung für den Abschluss des Hauptvertrages; Zur zwischenzeitlichen Aufgabe eines Verkaufs- bzw. Erwerbsentschlusses
- zimmermann-notar-rostock.de
Fortbestehender Vertragswille als Vorraussetzung des Provisionsverlangen des Nachweismaklers
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO §§ 511 ff.; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; EGBGB § 5; ; BGB § 652; ; BGB § 652 Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 652
Voraussetzungen des Provisionsanspruchs eines Nachweismaklers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anforderungen an den Immobilienmakler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 25.03.2002 - 22 O 748/01
- OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98
"wesentliche Maklerleistung"
Auszug aus OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02
Dabei ist die in der Rechtsprechung häufig verwendete Formulierung, für eine wesentliche Maklerleistung sei erforderlich und ausreichend, daß der Kunde durch den Nachweis des Maklers den konkreten Anstoß bekommen habe, sich um das nachgewiesene Objekt zu kümmern, eine Abgrenzungshilfe für den Tatrichter (BGHZ 141, 40 ff.).Nach der Rechtsprechung muß der Makler seinem Kunden den Vertragspartner für das abzuschließende Geschäft benennen und dieser muß bereit sein, den in Rede stehenden Vertrag zu schließen (BGHZ 141, 40 ff.).
Insoweit unterscheidet sich der hier vorliegende Fall auch von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.2.1999 (BGHZ 141, 40 ff.) zugrunde lag: Im dortigen Fall waren die Verkaufsverhandlungen zwar ebenfalls gescheitert; eine endgültige Aufgabe der Erwerbsabsicht seitens der dortigen Beklagten war aber nicht erfolgt.
- BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94
Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02
Neben der Feststellung der Ursachen für den Abschluß des Hauptvertrages ist es daher jeweils auch ein Akt wertender Beurteilung im Einzelfall, wie diese Ursachen zu gewichten sind und ob die Maklerleistung als wesentlich für den Vertragsabschluß anzusehen ist (BGH NJW-RR 1996, S. 114 f.). - BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 206/85
Provisionsanspruch des Nachweismaklers
Auszug aus OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02
Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH WM 1987, S. 511).
- BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95
Kausalität der Maklertätigkeit
Auszug aus OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02
Dabei ist erforderlich, daß sich der Abschluß des Hauptvertrages zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit auf anderem Weg für den Erfolg adäquat-kausal geworden ist (…BGH NJW-RR 1988, S. 1397 f.; NJW-RR 1996, S. 691). - BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88
Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02
An letzterem fehlt es, wenn der Vertragspartner seinen Entschluß, einen Vertrag über das Objekt abzuschließen, endgültig aufgegeben hat (ebenso BGH, NJW-RR 1990, S. 1008 f.). - BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 170/87
Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers
Auszug aus OLG Bamberg, 30.09.2002 - 4 U 74/02
Dabei ist erforderlich, daß sich der Abschluß des Hauptvertrages zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, daß die Maklertätigkeit auf anderem Weg für den Erfolg adäquat-kausal geworden ist (BGH NJW-RR 1988, S. 1397 f.;… NJW-RR 1996, S. 691).